Ab 01. Juli 2014 endet die Koexistenzphase zwischen DIN 18800 und DIN EN 1090. Alle Hersteller von metallischen Bauprodukten müssen zukünftig über ein zertifiziertes System der werkseigenen Produktionskontrolle verfügen. 

Die Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige notifizierte Stelle in fortlaufenden Überwachungsintervallen von ein bis drei Jahren. Für die Hersteller ist die werkseigene Produktionskontrolle ein zentrales Instrument des Konformitätsnachweisverfahrens (CE-Kennzeichnung) nach DIN EN 1090-1.

Das Ingenieurbüro Henryk Schulz hat sich spezialisiert, Hersteller von metallischen Bauprodukten bei der wirtschaftliche Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle bis hin zur Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle zu unterstützen.

Mit der Einführung einheitlicher europäischer Anforderungen an metallische Bauprodukte über die DIN EN 1090 müssen auch Hersteller, die in der Vergangenheit keine bauaufsichtliche Zulassung hatten (z. B. Herstellerqualifikation A nach DIN 18800-7), zukünftig über eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle verfügen.

(DIN EN 1090-1, 2012-02)
6.3.1 Allgemeines

  • Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle WPK einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen.
  • Das WPK-System muss schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen umfassen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen für die verwendeten Konstruktionsmaterialien, die Betriebsausrüstung, den Produktionsprozess und die hergestellten Bauteile.

Als erfahrener Dienstleister bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit der einmaligen Unterstützung beim Aufbau der werkseigenen Produktionskontrolle bis hin zur Zertifizierung oder eine ständige kontinuierliche Produktionsüberwachung inklusive aller Leistungen an.