Mit der DIN EN 1090 erfolgt eine neue europäische Betrachtungsweise der Bauprodukte. Nach der alten DIN 18800-7 wurden Hersteller in Herstellerqualifikationen von A bis E eingestuft. Daraus ergaben sich die notwendigen Qualifikationen der Schweißaufsichtspersonen in den Unternehmen.

Mit der neuen DIN EN 1090 erfolgt nun nicht mehr die Betrachtung/Einstufung/Klassifizierung des Herstellers, sondern des Bauproduktes, das in den europäischen Binnenmarkt eingeführt werden soll.

Als Dienstleister für anspruchsvolle Ingenieurleistungen unterstützen wir die Hersteller als Schweißaufsicht bei Ihren einzelnen Projekten. Die Qualifikation der Schweißaufsicht ist stark abhängig von der Einstufung in die Ausführungsklasse des Bauproduktes nach DIN EN 1090.

Metall- und Stahlbaubetriebe können ein und dasselbe Produkt herstellen. Wird es aber in unterschiedlichen Bereichen (z.B. privater oder öffentlicher Bereich) eingesetzt, führt dies über die Ausführungsklasse zu unterschiedlichen Anforderungen an die Schweißaufsichtsperson im Unternehmen. Der Hersteller muss somit ganz unterschiedlich, je nach Produkt/Auftrag, über die notwendige qualifizierte Schweißaufsichtsperson verfügen.

Als Schweißaufsicht werden nach DIN EN ISO 14731 Aufgaben und Verantwortungen vom Ingenieurbüro Henryk Schulz für einzelne Aufträge unserer Kunden, aber auch für eine umfangreiche Unternehmensbetreuung übernommen.