
Werkseigene Produktionskontrolle
Ab 01. Juli 2014 endet die Koexistenzphase zwischen DIN 18800 und DIN EN 1090. Alle Hersteller von metallischen Bauprodukten müssen zukünftig über ein zertifiziertes System der werkseigenen Produktionskontrolle verfügen.

CE-Kennzeichnung
Mit der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 ist jeder Hersteller von metallischen Bauprodukten verpflichtet, seinen Kunden eine auf das Produkt bezogene Leistungserklärung inkl. der geforderten Leistungsmerkmale (CE-Kennzeichnung) zu erstellen.

Schweißaufsichtsperson
Mit der DIN EN 1090 erfolgt eine neue europäische Betrachtungsweise der Bauprodukte. Nach der alten DIN 18800-7 wurden Hersteller in Herstellerqualifikationen von A bis E eingestuft. Daraus ergaben sich die notwendigen Qualifikationen der Schweißaufsichtspersonen in den Unternehmen.

Zerstörungsfreie Prüfung
Umfang und Bedeutung der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißnähten an Metall- und Stahlbaukonstruktionen hat mit der Einführung der EN 1090 einen neuen Stellenwert bekommen. Die DIN EN 1090-1 (Nachweisverfahren) sowie DIN EN 1090-2 (technische Ausführung) definieren die Art und den Umfang der Prüfung.

Leistungsbeschreibung
Für Metall- und Stahlbaukonstruktionen erstellen wir Leistungsbeschreibungen auf der Grundlage der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), den einschlägigen technischen Regelwerken, den öffentlich rechtlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik.

Sachverständiger
Als freier Sachverständiger unterstützen wir unsere Auftraggeber mit Gutachten, des weiteren mit Beratung, Prüfung, Überwachung sowie der Schadensbegutachtung und der Beweissicherung.